Version vom 13.03.2026
Die ChargeandMore Technologies GmbH, Schubertstraße 6a, 8010 Graz, Österreich, office@easily.energy, FN: 605393i, Firmenbuchgericht: Landesgericht für ZRS Graz, UID: ATU79542906 (im Folgenden "easily") bietet Endkunden smarte Ladelösungen für Elektrofahrzeuge an. Das Angebot von easily umfasst den Erwerb und die Einrichtung von Ladestationen samt Zubehör sowie damit verbundene Dienstleistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen von easily im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Einrichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge (einschließlich Zubehör), sowie der Nutzung der damit verbundenen Software-, Konnektivitäts- und sonstigen digitalen Dienste und damit zusammenhängender Planungs- und Dienstleistungen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag schriftlich, elektronisch oder telefonisch abgeschlossen wird.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern (gemeinsam "Kunde"). Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 1 Abs 1 Z 2 KSchG). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört (§ 1 UGB).
easily stellt dem Kunden diese AGB vor Vertragsabschluss zur Verfügung bzw. ermöglicht ihm deren Einsichtnahme. Mit Abgabe einer Bestellung, Beauftragung oder durch Unterfertigung eines Einzelangebots bestätigt der Kunde, von diesen AGB Kenntnis genommen zu haben und mit deren Geltung einverstanden zu sein. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn easily ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt. Eine Geltung solcher Bedingungen setzt die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von easily voraus.
Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragsabschluss sowie die Kommunikation mit easily erfolgt ebenfalls in deutscher Sprache.
easily bietet ein umfassendes Produkt- und Dienstleistungsangebot rund um den Erwerb und die Einrichtung von Ladestationen samt Zubehör sowie damit verbundene Dienstleistungen an. Das Angebot von easily gliedert sich in die folgenden Bereiche: Beratungsleistungen (Punkt 2.2), Hardware (Punkt 2.3), Errichtungsleistungen (Punkt 2.4), laufende Betriebsdienstleistungen (Punkt 2.5), sowie CaaS-Dienstleistungen (Punkt 2.6).
Welche Leistungen im Einzelfall Vertragsgegenstand zwischen easily und dem Kunden sind, ergibt sich aus dem individuell auf den Kunden zugeschnittenen Einzelangebot (Punkt 2.7).
easily erbringt auf Wunsch des Kunden vorgelagerte Beratungsleistungen, etwa in Form eines eMobility-Checks sowie der Erstellung eines Ladepark-Konzepts. Der eMobility-Check dient der Analyse des Ladebedarfs und erster Randbedingungen am jeweils geplanten Standort (d.h. dem Ort, an dem eine Ladestation vereinbarungsgemäß installiert bzw. betrieben wird, im Folgenden "Standort"). Das Ladepark-Konzept umfasst die Ausarbeitung einer individuellen Ladelösung für den konkreten Bedarf basierend auf den von easily angebotenen Hardware-, Software- und Servicekomponenten einschließlich der Analyse technischer Rahmenbedingungen und einer Kalkulation der Kosten.
Beratungsleistungen schulden keinen bestimmten Erfolg; sie sind reine Beratungsleistungen. Die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen ist optional und wird im Einzelangebot gesondert ausgewiesen und vergütet.
Ladestation: easily verkauft dem Kunden Ladestationen (umfassend je nach Einzelangebot und Vereinbarung insbesondere Wallboxen, Stand-/Säulen-Ladeeinrichtungen, Kommunikations-/Steuerkomponenten, Kabel, Halterungen, Sicherungs-/Schutzkomponenten sowie allfällige bezugnehmende Dokumentation).
Zubehör: Das Hardware-Angebot von easily umfasst weiteres Zubehör, das im Einzelangebot, als optionale oder im Leistungspaket enthaltene Komponente ausgewiesen sein kann, wie etwa Stromzähler (zur Messung des Energieverbrauchs), LTE-Router inkl. Konfiguration (zur Herstellung der Internetverbindung der Ladeinfrastruktur) oder Toröffner inkl. Konfiguration (zur Zugangsverwaltung am Standort).
Das konkrete Hardware-Paket (Ladestation und allfälliges Zubehör) samt Details zur Lieferung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelangebot.
Je nach Einzelangebot erbringt easily im Rahmen der Errichtung einer Ladestation einmalige Konfigurationsleistungen. Hierzu zählen etwa die Einrichtung und Konfiguration der Ladestation, sowie – sofern vereinbart – die Konfiguration eines Lastmanagementsystems innerhalb eines Wohngebäudes bzw. einer Gemeinschaftsanlage. Eine Gemeinschaftsanlage kann mehrere Ladestationen an einem Standort und/oder mehrere Standorte umfassen, wie im Einzelangebot festgehalten.
Die Montage sowie die elektrische Installation der Ladestation am Standort des Kunden hat durch einen konzessionierten Elektroinstallateur zu erfolgen, welcher direkt durch den Kunden zu beauftragen ist.
easily weist darauf hin, dass die Installation einer Ladestation beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden muss und darüber hinaus weitere Genehmigungen oder Zustimmungen, insbesondere des Gebäudeeigentümers oder der Hausverwaltung, erforderlich sein können. Für die rechtzeitige Einholung der erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen ist der Kunde verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Der Umfang dieser Konfigurationsleistungen wird im jeweiligen Einzelangebot gesondert ausgewiesen und vergütet.
Je nach Einzelangebot stellt easily dem Kunden für den laufenden Betrieb seiner Ladestation(en) das easily Portal als Webplattform mit einem cloudbasierten Lastmanagementsystem zur Steuerung, Überwachung und Optimierung der Ladevorgänge sowie softwarebasierte Servicetarife zur Verfügung. Das easily Portal ist mit den Ladestationen via Internet verbunden und übernimmt das komplette Lade- und Lastmanagement. Dazu zählt etwa die Konfiguration und Steuerung von Ladestationen, das Nutzer- und RFID-Kartenmanagement für die Authentifizierung und Autorisierung von Ladevorgängen, die Festlegung von Preisen für Ladepunkte, wo Strom an Dritte verkauft wird. Zudem wird das Lastmanagement und das Zugangsmanagement im easily Portal konfiguriert.
Das integrierte cloudbasierte Lastmanagementsystem kann etwa mit einem Energiemesser zur kontinuierlichen Leistungsmessung am Stromanschluss des Standorts verbunden werden und über die softwareseitige Anbindung an die easily-Plattform ein dynamisches Lastmanagement am Standort ermöglichen. Die Hardwarekomponenten der Ladestationen werden grundsätzlich über WLAN, LAN oder LTE mit der easily-Plattform verbunden. Ergänzend kann für die Verbindung mit der easily-Plattform ein LTE-Router mit SIM-Karte und einem gesonderten Internet-Servicetarif angeboten werden.
easily stellt dem Kunden für den laufenden Betrieb seiner Ladestation und dem Zubehör verschiedene Servicetarife gemäß aktuellem easily-Tarifblatt zur Verfügung. Die möglichen Servicetarife umfassen etwa Funktionen zum Lademanagement mit Zugang zum easily-Portal (Dashboard), dynamisches Lastmanagement oder die Bereitstellung der Internetkonnektivität für die Ladeinfrastruktur. Über das easily-Portal kann der Kunde seine Ladestation überwachen und steuern sowie Lade- und Verbrauchsdaten inklusive der Ladestationsumsätze einsehen.
Im Rahmen der Servicetarife kann easily zusätzlich eine Abrechnungsfunktion zur Verfügung stellen, die es dem Kunden als Unternehmer ermöglicht, Strom an Dritte (insbesondere Fahrer von Elektrofahrzeugen) zu verkaufen. Diese Dienstleistung umfasst insbesondere:
Die easily-Plattform ermöglicht Betreibern einer Ladestation, Strom an Dritte (Fahrer von Elektrofahrzeugen) zu verkaufen. Die CaaS-Dienstleistung (Charging-as-a-Service) umfasst auch die entsprechende Abrechnungsfunktion. Die easily Plattform stellt dem Kunden zu diesem Zweck insbesondere folgende Funktionen zur Verfügung:
Die Nutzung der CaaS-Dienstleistung setzt voraus, dass
easily weist darauf hin und der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die Installation einer Ladestation beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden muss und darüber hinaus weitere Genehmigungen oder Zustimmungen, insbesondere des Gebäudeeigentümers oder der Hausverwaltung, erforderlich sein können. Für die rechtzeitige Einholung der erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen ist allein der Kunde verantwortlich, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Die easily App übernimmt die Abrechnung der über die Ladestation des Kunden erbrachten Ladevorgänge gegenüber den Endnutzern. Mit Bestätigung eines Ladevorgangs erteilt der Kunde easily die Ermächtigung, den Abrechnungsprozess im Namen oder für Rechnung des Kunden durchzuführen. Sofern zum Zeitpunkt des Kaufs nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgt die Abrechnung aller über die easily App durchgeführten Transaktionen in Euro. Die Abrechnung und Weiterleitung von Erlösen an den Kunden als Betreiber richtet sich nach den im Einzelangebot bzw. im easily-Portal festgelegten Konditionen.
Als vertraglich vereinbart gelten jene Leistungen, die im jeweiligen Einzelangebot von easily zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses enthalten sind. Das Einzelangebot legt abschließend fest, welche der unter Punkt 2.2 bis 2.6 beschriebenen Produkte und Dienstleistungen Gegenstand des jeweiligen Vertragsverhältnisses sind. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen easily und dem Kunden.
Der Vertragsabschluss erfolgt auf Basis eines von easily für den Kunden individuell erstellten Einzelangebots. Das Einzelangebot von easily stellt ein unverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
Mit der Annahme des Einzelangebots durch den Kunden (insbesondere durch Unterfertigung, per E-Mail oder über von easily bereitgestellte digitale Kanäle) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Vor Annahme des Einzelangebots hat der Kunde die Möglichkeit, die im Angebot enthaltenen Angaben zu prüfen und allenfalls eine Korrektur oder Anpassung bei easily anzufordern.
Der Vertrag zwischen dem Kunden und easily kommt zustande, wenn easily das Angebot des Kunden durch eine Auftragsbestätigung oder die Zusendung der Rechnung per E-Mail ausdrücklich annimmt.
Ist der Kunde Verbraucher gilt Folgendes: Soweit das Einzelangebot digitale Leistungen (insbesondere die Aktivierung des easily-Portals oder vergleichbare Dienste) umfasst und der Kunde Zugang zu diesen Leistungen bereits vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz ("FAGG") wünscht, muss der Kunde vor oder bei Annahme des Einzelangebots ausdrücklich zustimmen, dass er bereits vor Ablauf dieser Frist Zugang zu den betreffenden digitalen Leistungen erhalten möchte. Mit diesem vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung verzichtet der Kunde auf sein Rücktrittsrecht nach dem FAGG hinsichtlich der betreffenden digitalen Leistungen.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, die im Zuge der Registrierung von ihm angegebenen Anmeldedaten (insbesondere Benutzername und Passwort) geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Unbefugte Zugangsverschaffungen sind easily unverzüglich zu melden.
Der Kunde stellt auf eigene Kosten sicher, dass am Standort insbesondere
Der Kunde stellt easily alle für die Planung und Konzeption notwendigen Informationen zur Verfügung (zB Pläne, Fotos, Daten zu Anschlussleistung, vorhandene Zählpunkte, Unterverteilung, Netzwerktopologie) und stimmt dem direkten Kontakt mit externen Unternehmen wie der Hausverwaltung oder dem lokalen Netzbetreiber zum geplanten Projekt uneingeschränkt zu.
Verzögerungen, Mehrkosten oder Unmöglichkeit der Leistung, die aus Umständen in der Sphäre des Kunden resultieren, berechtigen easily zu angemessener Terminverschiebung und Verrechnung von Mehraufwand nach Aufwand bzw. Preisliste.
Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Tarifblatt und/oder dem jeweiligen Einzelangebot. Einmalige Leistungen (insbesondere der Kauf von Hardware sowie Errichtungs- und Konfigurationsleistungen) enden mit vollständiger Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung durch easily. Laufende Dienstleistungen (insbesondere Servicetarife für den Betrieb von Ladestationen sowie die Bereitstellung des easily-Portals) werden für den im Einzelangebot festgelegten Zeitraum abgeschlossen.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
easily ist berechtigt, die Nutzung der Ladestation bzw. den Zugang des Kunden zum easily-Portal bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von Punkt 5.2 – unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes und der berechtigten Interessen des Kunden – mit sofortiger Wirkung vorübergehend zu sperren, bis die Vertragsverletzung geklärt oder abgestellt wurde, oder den Zugang endgültig zu sperren. easily wird den Kunden über eine Sperrung unverzüglich informieren.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform (insbesondere per E-Mail). Die Kündigung wird mit Zugang bei der jeweils anderen Partei wirksam. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte und abgerechnete Leistungen bleiben unberührt; bereits im Voraus bezahlte Entgelte für nach dem Wirksamwerden der Kündigung liegende Zeiträume werden dem Kunden anteilig rückerstattet, sofern die Kündigung nicht auf ein vertragswidriges Verhalten des Kunden zurückzuführen ist.
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Verrechnung erfolgt in Euro.
Die jeweiligen Preise und Zahlungsintervalle sind im Tarifblatt bzw. Einzelangebot ausdrücklich ausgewiesen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Forderungen von easily nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von easily anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
Die Entgelte können jährlich zum 1. Jänner eines jeden Jahres an die Entwicklung des vom Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI 2020 oder dessen Nachfolgeindex) angepasst werden. Maßgeblich ist die Veränderung des Jahresindex des vorangegangenen Kalenderjahres gegenüber dem davor liegenden Kalenderjahr. Eine Anpassung erfolgt erstmals frühestens zwei Monate nach Vertragsabschluss. easily teilt die angepassten Entgelte dem Kunden rechtzeitig schriftlich mit. Wird eine Anpassung in einem Jahr nicht vorgenommen, gilt dies nicht als Verzicht auf das Recht zur Anpassung. easily ist in diesem Fall berechtigt, die Anpassung im Folgejahr nachzuholen, wobei die Änderung des Index seit der letzten tatsächlich vorgenommenen Anpassung maßgeblich ist.
Ist der Kunde Verbraucher und wurde der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel oder außerhalb der Geschäftsräume von easily geschlossen, hat der Kunde das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Bei Kaufverträgen beginnt die Widerrufsfrist ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter die Ware in Besitz genommen hat. Bei Verträgen über Dienstleistungen (insbesondere Servicetarife und Konfigurationsleistungen) beginnt die Widerrufsfrist ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde easily (ChargeandMore Technologies GmbH, Schubertstraße 6a, 8010 Graz; E-Mail: office@easily.energy) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür folgendes Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist:
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An: ChargeandMore Technologies GmbH, Schubertstraße 6a, 8010 Graz; E-Mail: office@easily.energy
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name des Verbrauchers:
Anschrift des Verbrauchers:
Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Wenn der Kunde seinen Vertrag widerruft, hat easily ihm alle Zahlungen, die easily von ihm erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf des Vertrags bei easily eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet easily dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er easily über den Widerruf des Vertrags unterrichtet hat, an easily zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf dieser 14-tägigen Frist absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
easily kann die Rückzahlung verweigern, bis easily die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass der Kunde die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Hat der Kunde verlangt, dass eine Dienstleistung (insb. die Aktivierung des easily Portals) während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Kunde easily einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde easily von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht besteht nicht oder erlischt in den in § 18 FAGG normierten Ausnahmefällen, insbesondere nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wurden. Das Widerrufsrecht erlischt ferner bei digitalen Leistungen (insbesondere der Aktivierung des easily-Portals), wenn easily mit der Ausführung der Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden und in Kenntnis des damit verbundenen Verlusts des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat (§ 18 Abs 1 Z 11 FAGG).
Sämtliche Rechte an der easily-Software, an Modulen, Dokumentationen sowie sämtlichen von easily erbrachten Leistungen, einschließlich der Immaterialgüterrechte bzw. sämtliches geistiges Eigentum (Urheberrechte, Markenrechte, Know-how usw.), stehen ausschließlich easily bzw. deren Lizenzgebern zu. Der Kunde erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an der easily-Software, sondern ausschließlich die ihm vertraglich ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte. Die easily-Software wird als cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung bereitgestellt und nicht auf IT-Systemen des Kunden installiert.
easily räumt dem Kunden mit Abschluss des Vertrages beschränkt auf dessen Dauer, das örtlich unbeschränkte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der easily-Software ein (einfache Werknutzungsbewilligung) ausschließlich zu eigenen Zwecken des Kunden. Diese Werknutzungsbewilligung umfasst ausschließlich die vertragsgemäße Verwendung der easily-Software durch den Kunden im vereinbarten Umfang; eine Unterlizenzierung durch den Kunden ist ausgeschlossen. Sämtliche darüberhinausgehenden Rechte, insbesondere Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs-, Verwertungs-, Verbreitungs-, Zurverfügungstellungs- und sonstige Verwertungsrechte an der easily-Software sowie an der zugehörigen Dokumentation und der Online-Hilfe verbleiben bei easily.
Die Nutzung erfolgt ausschließlich durch Zugriff des Kunden auf die von easily betriebene Cloud-Infrastruktur über ein Web-Portal oder sonstige von easily bereitgestellte Schnittstellen.
Soweit easily von Dritten hergestellte Drittsoftware in die easily-Software integriert, kann diese Drittsoftware gesonderten Nutzungsbedingungen unterworfen sein, die dem Kunden von easily gesondert zur Kenntnis gebracht werden.
Eine Erstellung von Kopien der easily-Software durch den Kunden ist lediglich zulässig soweit dies (i) zwingend gesetzlich vorgesehen ist, sowie soweit dies (ii) zu Sicherungszwecken oder (iii) zur Nutzung der easily-Software und der Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, wobei eine Erstellung von Kopien bei cloudbasierter Nutzung regelmäßig nicht erforderlich ist. Zulässigerweise erstellte Kopien der easily-Software sind unverzüglich zu löschen oder zu vernichten, sobald die Existenz der jeweiligen Kopie für den Kunden nicht mehr erforderlich ist.
Dem Kunden ist es untersagt, die easily-Software oder die zugehörige Dokumentation, zu veröffentlichen, vermieten, verleasen, verkaufen, exportieren, importieren, vertreiben, verleihen oder auf andere Art an Dritte zu überlassen oder Dritten den Zugang zur cloudbasierten Software ohne Zustimmung von easily zu ermöglichen.
Das Dekompilieren ("Reverse Engineering") der easily-Software ist dem Kunden nicht gestattet, soweit dies bei einer ausschließlich cloudbasierten Nutzung technisch überhaupt möglich ist. Eine Bearbeitung der easily-Software ist dem Kunden ebenfalls nicht gestattet.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Urhebervermerke, Seriennummern oder sonstige der Identifikation der easily-Software dienende Hinweise zu entfernen, zu verändern oder auf sonstige Weise unkenntlich oder unleserlich zu machen.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes der easily-Software. Dies gilt insbesondere auch bei einer Bereitstellung der Software als Software-as-a-Service-Leistung.
Das Nutzungsrecht des Kunden an der easily-Software entsteht erst mit vollständiger Bezahlung der im Rahmen des Vertrages geschuldeten Entgelte.
Eine vertragswidrige Nutzung der easily-Software begründet Schadenersatzansprüche von easily gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Kunde stellt easily sowie deren verbundene Unternehmen, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) frei, die von Dritten gegenüber easily geltend gemacht werden und die darauf beruhen, dass der Kunde die Software vertragswidrig oder rechtswidrig nutzt, durch die Software Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzt, gegen geltende Gesetze oder datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt oder die Software unbefugt an Dritte weitergibt.
Ist der Kunde Unternehmer gilt Folgendes:
easily haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Ist der Kunde Verbraucher gilt Folgendes: Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von easily auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet easily zudem nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Ist der Kunde Unternehmer gilt Folgendes: Bei Personenschäden haftet easily unbeschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten beschränkt und der Höhe nach mit dem Betrag begrenzt, der vom Kunden im letzten Vertragsjahr an easily bezahlt wurde.
Ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – die Haftung von easily für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall und reine Vermögensschäden.
easily haftet nicht für Ausfälle oder Ladeabbrüche infolge von Stromunterbrechungen, Netzstörungen, Spannungsqualitätsproblemen, behördlichen Einschränkungen, fahrzeugseitigen Ursachen oder Ausfällen des Mobilfunknetzes, der lokalen Netzwerkinfrastruktur oder der Cloudinfrastruktur Dritter.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für zwingend gesetzlich vorgeschriebene Haftungstatbestände bleibt unberührt.
Schadenersatzansprüche verjähren spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
Der Kunde hat angemessene Maßnahmen zur Datensicherung und Schadensvermeidung zu treffen. easily haftet nicht für Schäden, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung vermeidbar gewesen wären und für Schäden, die aus der Sphäre des Kunden stammen, insbesondere durch Fehlbedienung, unzureichende Sicherheitsmaßnahmen oder unbefugte Zugriffe.
easily sind keine Rechte Dritter bekannt, die der Verwendung der easily-Software im Rahmen dieses Vertrages entgegenstehen könnten.
easily weist den Kunden darauf hin, dass die Datenkommunikation über das Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden kann. Auf diese hat easily keinen Einfluss. easily haftet insoweit weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des easily Portals noch für die sichere Übermittlung der vom Kunden angegebenen Daten.
Falls der Kunde dennoch von Dritten wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte aufgrund der Verwendung des Lizenzprogramms oder der Online-Hilfe in Anspruch genommen wird, hat der Kunde easily unverzüglich schriftlich davon zu benachrichtigen. In einem solchen Fall wird easily die weitere Vorgangsweise entscheiden und die Führung der Rechtsverteidigung übernehmen. easily ist berechtigt, dem Kunden die weitere vertragsgemäße Nutzung zu ermöglichen oder die betroffene Leistung zu ändern oder durch eine gleichwertige Leistung zu ersetzen.
Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung der jeweiligen vertraglichen Zwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Ist der Kunde Unternehmer gilt Folgendes:
Kann eine der Parteien ihre Verpflichtungen oder eine ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund eines Ereignisses, das außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt, nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen, oder ist dies absehbar ("Höhere Gewalt"), so wird die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich über die Art des Ereignisses und die voraussichtlichen Auswirkungen auf ihre Pflichten aus dem Vertrag informieren und ist von der Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag befreit, solange die Höhere Gewalt andauert. Dies gilt nicht, wenn die betroffene Partei ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen ist.
Der Kunde verpflichtet sich, easily alle für das Vertragsverhältnis erforderlichen Informationen, Unterlagen, Vorgänge und Umstände ohne unangemessene Verzögerung mitzuteilen. Dem Kunden obliegt in diesem Zusammenhang die Pflicht zur Offenbarung aller wirtschaftlichen Verhältnisse und sonstiger faktischen Umstände, die für eine ordnungsgemäße Vertragsleistung relevant sein könnten. Hierzu gehören insbesondere Umstände, die thematisch in der Sphäre des Kunden angesiedelt sind und sich für easily nicht sofort erschließen, weshalb auch diesbezügliche Nachfragen von easily nicht erfolgen können und auch nicht zu erfolgen haben.
Neben den zuvor genannten Pflichten ist der Kunde außerdem verpflichtet, easily bei der Leistungserbringung nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Der Kunde stellt easily kostenlos und termingerecht alle für die Erfüllung der Vertragsleistungen erforderlichen Mitarbeiter zur Verfügung. Des Weiteren werden vom Kunden kostenlos und termingerecht alle für die Vertragsleistung erforderlichen, richtigen und verbindlichen Unterlagen, Daten, Zugänge und Informationen zur Verfügung gestellt und die erforderlichen technischen Einrichtungen eingerichtet.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden und bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl berührt nicht die zwingenden Bestimmungen des Rechtes des Ortes des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers.
Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Graz, Österreich. Für Verträge mit Verbrauchern iSd des Konsumentenschutzgesetzes aus einem Mitgliedstaat der EU (inkl. Österreich) hat der Verbraucher die Wahl zwischen seinem Wohnsitzgericht und dem Gerichtsstand am Sitz des Unternehmens. Für Unternehmer (B2B) ist der ausschließliche Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Graz, Österreich.
Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner, und durch diesen Vertrag ist keine Agentur, Partnerschaft, Joint Venture oder Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung beabsichtigt oder geschaffen. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei zu verpflichten oder zu binden.
Diese Vereinbarung ist vom Kunden nicht abtretbar. easily behält sich das Recht vor, die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund und nach eigenem Ermessen abzutreten.
easily ist berechtigt, Subunternehmer bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung einzusetzen; jedoch unter der Voraussetzung, dass easily bei Beauftragung von Subunternehmern weiterhin für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung haftet, als ob diese Unterauftragsvergabe nicht stattgefunden hätte.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bestimmung gilt jene rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt, soweit eine solche ergänzende Vertragsauslegung rechtlich zulässig ist. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Für die Nutzung der easily-App gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen.